Unechtes Factoring:
- Beim unechten Factoring bleibt das Risiko eines Zahlungsausfalls bei Ihrem Unternehmen.
- Begleicht der Kunde die Rechnung nicht, hat der Factor eine Regresspflicht und kann das bereits ausgezahlte Geld von Ihnen zurückfordern.
- Der Bundesgerichtshof ordnet das unechte Factoring eher dem Darlehensrecht zu, da die Auszahlung an den Factoringkunden darlehensweise erfolgt und die eigentliche Forderung dem Factor nur als Sicherheit abgetreten wird.
- Diese Finanzierungsform birgt naturgemäß ein höheres Risiko für den Unternehmer und lohnt sich nur, wenn Sie sich auf die Zahlungsmoral Ihrer Kunden absolut verlassen können